ÃÛÌÒÅ®º¢

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Der Prozess der Schulratswahlen für das ÃÛÌÒÅ®º¢ findet derzeit statt.

Die Gründungsverordnung des ÃÛÌÒÅ®º¢-Schulrats (Abschnitt 5) beschreibt die Zusammensetzung des ÃÛÌÒÅ®º¢-Schulrats für das Jahr 2021 und danach – für den gewählten ÃÛÌÒÅ®º¢-Schulrat.

In Anhang 1 der Gründungsverordnung heißt es:

6 Elternvertreter – das sind gewählte Positionen
5 DET-Vertreter - 4 davon sind gewählte Positionen, 1 ist der Executive Principal
4 Community Reps – das sind kooptierte Positionen
2 Studenten – das sind studentische Führungspositionen

Die Schule befindet sich derzeit in einer wichtigen Entwicklungsphase. Angesichts des Wunsches nach Vielfalt in den Schulratsmitgliedern und der Sicherstellung, dass die Erfahrungen der Schüler im Mittelpunkt der ÃÛÌÒÅ®º¢-Verwaltung stehen, suchen wir für die vier Gemeinschaftspositionen im Schulrat eine Mischung aus Fähigkeiten und Erfahrungen

Wir sind der Meinung, dass die folgenden Bereiche von besonderem Wert sind:

  • Koorie-Gemeinschaft
  • Multikulturelle Gemeinschaft
  • Anbieter tertiärer Bildung
  • Anbieter von Community-/Jugendunterstützungsdiensten
  • ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù

ZIELE DES SCHULRATS

Die Ziele eines Schulrats sind in der Gründungsverordnung des Schulrats und in Abschnitt 2.3.4 des Bildungs- und Ausbildungsreformgesetzes festgelegt und lauten:

  • Unterstützung bei der effizienten Verwaltung der Schule
  • sicherzustellen, dass bei Entscheidungen, die die Schüler der Schule betreffen, in erster Linie das Wohl der Schüler im Vordergrund steht
  • Verbesserung der Bildungschancen der Schüler an der Schule
  • Sicherstellen, dass die Schule und der Rat alle Anforderungen des Bildungs- und Ausbildungsreformgesetzes, der Bildungs- und Ausbildungsreformverordnungen, einer Ministerialverordnung oder einer im Rahmen des Bildungs- und Ausbildungsreformgesetzes erlassenen Anweisung, Richtlinie oder Politik erfüllen

CODE OF CONDUCT

Sofern in der Ministerialverordnung 1280 „Verfassung der staatlichen Schulräte“ nichts anderes bestimmt ist, haben Gemeinschaftsmitglieder grundsätzlich dieselben Rechte, Pflichten und Amtszeiten wie gewählte Mitglieder.

Schulräte müssen sich an den Verhaltenskodex halten, der vom Beauftragten für den öffentlichen Sektor des Bundesstaats Victoria herausgegeben wird. Der Verhaltenskodex basiert auf den Werten des öffentlichen Sektors des Bundesstaats Victoria und verlangt von den Ratsmitgliedern:

  • Handeln Sie ehrlich und integer – seien Sie ehrlich, offen und klar über Ihre Motive und geben Sie alle tatsächlichen, potenziellen oder vermeintlichen Interessen- und Pflichtkonflikte bekannt.
  • in gutem Glauben im besten Interesse der Schule handeln – kooperativ mit anderen Schulräten und der Schulgemeinschaft zusammenarbeiten, vernünftig sein und alle Entscheidungen im besten Interesse der Schüler treffen
  • Handeln Sie fair und unparteiisch – berücksichtigen Sie alle relevanten Fakten einer Angelegenheit, bevor Sie eine Entscheidung treffen, bemühen Sie sich um eine ausgewogene Sichtweise, geben Sie niemals einer Person oder Gruppe eine Sonderbehandlung und handeln Sie niemals aus Eigeninteresse.
  • Informationen angemessen nutzen – Vertraulichkeit respektieren und Informationen für den Zweck nutzen, für den sie zur Verfügung gestellt wurden
  • ihre Position angemessen nutzen – ihre Position als Ratsmitglied nicht dazu nutzen, sich einen Vorteil zu verschaffen
  • Handeln Sie finanziell verantwortungsvoll – beachten Sie alle oben genannten Grundsätze, wenn Sie finanzielle Entscheidungen treffen
  • mit der gebotenen Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Sachkenntnis vorgehen – Verantwortung für Entscheidungen übernehmen und das Beste für die Schule tun
  • relevante Gesetze und Richtlinien einhalten – wissen, welche Gesetze und Richtlinien für welche Entscheidungen relevant sind und das Gesetz einhalten
  • Zeigen Sie Führungsstärke und Verantwortungsbewusstsein – gehen Sie mit gutem Beispiel voran, fördern Sie eine Kultur der Rechenschaftspflicht, gehen Sie wirksam mit Risiken um und gehen Sie mit Sorgfalt und Verantwortung an die Sache heran, um die Schule stark und zukunftsfähig zu halten.

EMPFEHLUNGEN

Interessierte Bewerber werden gebeten, eine halbe Seite einzureichen, die auf die folgenden Hauptkriterien eingeht:

  • Erzähl uns ein bisschen von dir.
  • Wie passen Sie in eine oder mehrere der Kategorien?
  • Welche Fähigkeiten und Kenntnisse bringen Sie mit, die Sie in die Schule einbringen können?

Interessenbekundungen müssen bis Montag, 4.00. März 15, 2021 Uhr eingereicht werden an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Die Bewerbungen werden von einem Gremium geprüft und die Bewerber werden bis Freitag, den 19. März 2021 benachrichtigt.

 

PROZESS UND ZEITPLAN

EVENT

DATUM

a)       Interessenbekundung

Montag 22 Februar 2021

b)      Anmeldeschluss für Interessenbekundungen

Montag, 15. März 2021, um 4.00 Uhr

c)       Datum, bis zu dem die Kandidaten benachrichtigt werden

Freitag 19 März 2021

d)      Besondere Ratssitzung zur Aufnahme von Gemeindemitgliedern (der Schulleiter führt den Vorsitz)

 

Mittwoch 24 März 2021

e)      Erste Ratssitzung zur Wahl der Amtsträger (der Schulleiter führt den Vorsitz)

Mittwoch 24 März 2021