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Alle Demoinhalte dienen nur zu Beispielzwecken und sollen eine Live-Site darstellen. Verwenden Sie bitte RocketLauncher, um ein Äquivalent der Demo zu installieren. Alle Bilder werden durch Beispielbilder ersetzt.

Unser College sah großartig aus und unsere Captains und Schüler der 7. Klasse waren großartige Gastgeber für unseren Informationsabend für die 7. Klasse. Eine große Beteiligung zeigte Familien und zukünftigen Schülern unsere Einrichtungen und informierte sie über unser Haussystem, die Wahl der Fächer und wie wir jeden Schüler in den Mittelpunkt unserer Arbeit am ÃÛÌÒÅ®º¢ stellen. Denken Sie daran, Ihre Fragen zur Einschreibung in allen Jahrgangsstufen sind immer willkommen, indem Sie an folgende Adresse schreiben: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder telefonisch unter 5891 2000. Wenn die Familien der aktuellen Schüler der 6. Klasse noch kein Ãœbergangspaket erhalten haben, fragen Sie unbedingt bei Ihrer Grundschule danach.

 

Die neuesten COVID-Richtlinien finden Sie unten

Gesichtsmasken

Gesichtsmasken werden zwar empfohlen, sind aber in keiner Schulumgebung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Schüler der 3. bis 6. Klasse sowie Mitarbeiter und Besucher in Grundschulen keine Gesichtsmasken mehr tragen müssen. Jeder Schüler oder Mitarbeiter, der eine Maske tragen möchte, kann dies tun, auch diejenigen, die medizinisch gefährdet sind.

Screening-Anforderungen

Studierende und Mitarbeiter, die positiv auf COVID-19 getestet wurden und ihre 7-tägige Isolationsphase abgeschlossen haben, müssen sich nun 12 Wochen nach ihrer Entlassung aus der Isolation keinem schnellen Antigentest (RAT) unterziehen. Zuvor betrug dieser Zeitraum 8 Wochen.

Positiver Covid-Test

Mitarbeiter und Schüler, deren COVID-Test positiv ausfällt, müssen sich 7 Tage lang zu Hause isolieren und dürfen nicht zur Schule gehen.

Haushaltskontakte

Schüler und Mitarbeiter, die in ihrem Haushalt Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie können zur Schule zurückkehren, sofern sie innerhalb eines 5-tägigen Zeitraums fünfmal einen Antigen-Schnelltest (RAT) durchführen und in Innenräumen Gesichtsmasken tragen, sofern sie 7 Jahre oder älter sind und keine gültige Ausnahmegenehmigung haben.

Impfpflicht für Schulbesucher

Eltern, Betreuer und andere erwachsene Besucher (die nicht berufstätig sind) müssen nicht mehr den Nachweis über zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs vorlegen.

Gemeinschaftliche Nutzung der Schuleinrichtungen

Schulen müssen von Mitarbeitern oder Mitarbeitern externer Gemeinschaftsgruppen, die die Räumlichkeiten außerhalb der normalen Schulzeiten nutzen, keinen Impfnachweis mehr verlangen.

RAT-Screening-Programm

Die Versorgung mit RATs wird in den ersten 4 Wochen dieses Semesters fortgesetzt.

Vielen Dank, dass Sie weiterhin für die Sicherheit unserer Gemeinschaft sorgen