Die neuesten COVID-Richtlinien finden Sie unten
Gesichtsmasken
Gesichtsmasken werden zwar empfohlen, sind aber in keiner Schulumgebung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Schüler der 3. bis 6. Klasse sowie Mitarbeiter und Besucher in Grundschulen keine Gesichtsmasken mehr tragen müssen. Jeder Schüler oder Mitarbeiter, der eine Maske tragen möchte, kann dies tun, auch diejenigen, die medizinisch gefährdet sind.
Screening-Anforderungen
Studierende und Mitarbeiter, die positiv auf COVID-19 getestet wurden und ihre 7-tägige Isolationsphase abgeschlossen haben, müssen sich nun 12 Wochen nach ihrer Entlassung aus der Isolation keinem schnellen Antigentest (RAT) unterziehen. Zuvor betrug dieser Zeitraum 8 Wochen.
Positiver Covid-Test
Mitarbeiter und Schüler, deren COVID-Test positiv ausfällt, müssen sich 7 Tage lang zu Hause isolieren und dürfen nicht zur Schule gehen.
Haushaltskontakte
Schüler und Mitarbeiter, die in ihrem Haushalt Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie können zur Schule zurückkehren, sofern sie innerhalb eines 5-tägigen Zeitraums fünfmal einen Antigen-Schnelltest (RAT) durchführen und in Innenräumen Gesichtsmasken tragen, sofern sie 7 Jahre oder älter sind und keine gültige Ausnahmegenehmigung haben.
Impfpflicht für Schulbesucher
Eltern, Betreuer und andere erwachsene Besucher (die nicht berufstätig sind) müssen nicht mehr den Nachweis über zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs vorlegen.
Gemeinschaftliche Nutzung der Schuleinrichtungen
Schulen müssen von Mitarbeitern oder Mitarbeitern externer Gemeinschaftsgruppen, die die Räumlichkeiten außerhalb der normalen Schulzeiten nutzen, keinen Impfnachweis mehr verlangen.
RAT-Screening-Programm
Die Versorgung mit RATs wird in den ersten 4 Wochen dieses Semesters fortgesetzt.
Vielen Dank, dass Sie weiterhin für die Sicherheit unserer Gemeinschaft sorgen
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